Sondereigentum

Sondereigentum
Sonder|eigentum,
 
Wohnungseigentum.

* * *

Sọn|der|ei|gen|tum, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> alleiniges ↑Eigentum (1 b) eines Miteigentümers (an einem Gebäudeteil, bes. einer Wohnung); b) etw., woran jmd. ein ↑Sondereigentum (a) hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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